Viele Kühlanlagen haben bereits andere, nicht chlorierte Kältemittel im Einsatz wie etwa die Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) R404A oder R134A . Da sie kein Ozonabbaupotenzial haben (ODP=0), ist für diese kein Austausch erforderlich, jedoch hat der Gesetzgeber auch für FKWs eine neue Regelung auf den Weg gebracht, die zum 4. Juli 2007 in Kraft getreten ist: Laut EG-Verordnung 842/2006 sind Anlagenbetreiber verpflichtet, die Kältekreisläufe bei FKW-Kälteanlagen regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen.
Die Häufigkeit der Dichtheitsprüfung hängt von der Füllmenge des Kältemittels in dem jeweiligen Kreislauf ab. Bei Anlagen mit bis zu drei Kilogramm Füllmenge ist keine Prüfung nötig. Von drei bis 30 Kilogramm muss die Prüfung einmal im Jahr und von 30 bis 300 Kilogramm alle sechs Monate durchgeführt werden. Hier besteht die Möglichkeit, durch die Installation einer Kältemittelüberwachungsanlage , den Prüfungsintervall zu verlängern. Bei Kreisläufen mit über 300 Kilogramm Füllmenge , wie sie zum Beispiel bei ganz grossen Kühlhäusern zum Einsatz kommen, müssen die Dichtheitsprüfungen alle drei Monate, also viermal pro Jahr erfolgen, und es muss eine Kältemittelüberwachungsanlage installiert sein.
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25. November 2009 um 17:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Blick in das Periodensystem der Elemente lehrt uns, daß Fluor zu der Gruppe der Halogene gehört. Ein Fluorkohlenwasserstoff ist damit also halogeniert, sehr wohl aber nicht chloriert. Die Ozondiskussion brandmarkte schon die FCKW’s, also die chlorierten Fluorkohlenwasserstoffe wegen ihres Ozon schädigenden Potentials. Somit ist in Ihrer obigen Beschreibung wohl das nicht halogenierte durch halogenierte oder nicht chlorierte Kohlenwasserstoffe zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Stenzel